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Willkommen im Mietportal! Hier finden Sie alles, was Sie brauchen – vom Wohnungsbewerbungsformular über Kontaktadressen bis hin zu Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Eisenbahner-Baugenossenschaft Winterthur
Im Schörli 5
8600 Dübendorf

052 232 02 01
info@ebgw.ch
 

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Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen.

Im Gegensatz zu früheren Zeiten werden die Wohnobjekte nicht mehr ausschliesslich, sondern in erster Linie an aktive und pensionierte Mitarbeitende nicht nur der SBB, sondern der Konzerne SBB, Post und Swisscom, der EBGW sowie der öffentlichen Verwaltungen und des öffentlichen Verkehrs vermietet. Die Wohnungen der EBGW stehen damit grundsätzlich allen interessierten Personen zur Vermietung offen.

Als Mieter*in einer Wohnung der EBGW muss man Mitglied der Genossenschaft und damit Genossenschafter werden. Anstelle einer Mietkaution muss man sich am Genossenschaftskapital beteiligen und einen je nach Wohnungsgrösse unterschiedlich hohen Betrag, das sogenannte Anteilscheinkapital zeichnen. Dieses beträgt:
 

WohnungsgrösseAnteilsscheinkapital in Franken
Bis 2 1/2 Zimmer6'900 CHF
3 - 3 1/2 Zimmer7'900 CHF
4 - 4 1/2 Zimmer8'900 CHF
5 - 5 1/2 Zimmer, Einfamilienhäuser9'900 CHF

Die Leistung der fälligen Anteilsscheine kann aufgrund der Ausführungsbestimmungen des BVG auch durch Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) gedeckt werden (vgl. Art. 15 Abs. 1 Statuten), wenn eine solche im Reglement der jeweiligen Pensionskasse vorgesehen ist. Der Mieter / die Mieterin hat jedoch einen Betrag vom Anteilscheinkapital in Höhe von zwei Monatsmietzinsen brutto selbst zu leisten.

Das Genossenschaftskapital kann gegebenenfalls und in Absprache mit dem Vorstand auch in Raten bezahlt werden.

Das Bewerbungsformular finden Sie unter den Downloads oder im Mietportal

Bitte legen Sie dem Bewerbungsformular einen Betreibungsregisterauszug bei, der nicht älter als drei Monate sein soll. Bei Paaren benötigen wird von beiden Partnern einen entsprechenden Auszug. Wenn Sie dem Bewerbungsformular noch ein kurzes Schreiben beilegen können, aus welchem hervorgeht, welches Ihre aktuellen Lebensumstände sind und warum Sie gerne eine Wohnung der EBGW mieten möchten, dann hilft uns das bei der Wohnungsvergabe ebenfalls sehr.

Das Halten von Haustieren ist nur mit schriftlicher Zustimmung der EBGW erlaubt. Es wird folgende Regel angewendet: Hunde sind verboten. Tierarten mit hohem Stör- und Gefährdungspotential (z.B. Papageien, Schlangen oder Tiere in hoher Anzahl) sind nicht zulässig. Der Vorstand entscheidet nach dieser grundsätzlichen Regel von Fall zu Fall.

 

Hat der Mieter / die Mieterin das Haustier ohne schriftliche Zustimmung des Vorstandes besorgt, kann der Vorstand jederzeit die Weggabe der Tiere verlangen. Wird dieser Aufforderung auch nach zweimaliger Mahnung nicht Folge geleistet, kann der Vorstand das Mietver­hältnis auflösen.

Nach Erhalt einer Kündigung wird die frei werdende Wohnung an diversen Stellen zur Wiedervermietung ausgeschrieben und die Interessenten können sich für eine Besichtigung der Wohnung anmelden und bei Interesse ihre Bewerbungsunterlagen bei unserer Geschäftsstelle einreichen. Aufgrund eines ersten Eindrucks anlässlich der Durchsicht der Bewerbungen und der Besichtigungen lädt unsere Vermietungskommission etwa drei Bewerber*innen zu einem Gespräch ein. Die endgültige Vergabe der frei werdenden Wohnungen erfolgt durch den Vorstand auf Antrag der Vermietungskommission.

Sie können Ihre Wohnung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines jeden Monats (Ausnahme per Ende Dezember) kündigen. Die Kündigung soll schriftlich und eingeschrieben an unsere Geschäftsstelle erfolgen.

Bitte teilen Sie es der Geschäftsstelle mit, wenn  sich in Ihrem Haushalt die Anzahl der Bewohner, z.B. durch Geburt, Trennung, Tod etc. verändert. Denken Sie auch daran, solche Änderungen bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

Stellen Sie mindestens einen Monat vor Beginn der geplanten Untervermietung ein Gesuch um Untermietung an den Vorstand und legen Sie dem Gesuch den Untermietvertag bei, den Sie mit der Untermieterin abschliessen möchten. Bitte beachten Sie, dass der Vorstand nur in begründeten Fällen eine Untermiete bewilligen wird, die länger als ein Jahr dauert. Die ausführliche Regelung finden Sie in unserem Vermietungsreglement.

 

Der Vorstand strebt eine optimale Belegung der Wohnungen an. Eine Wohnung ist optimal belegt, wenn die Zimmerzahl und die Anzahl der in ihr lebenden Personen übereinstimmen oder um eins differieren. Eine Wohnung gilt als unterbelegt, wenn die Zimmerzahl die Anzahl Personen um mehr als zwei übersteigt. Bei einer Neuvermietung kommt eine Untervermietung nicht in Frage. Frei werdende Wohnungen werden zuerst an Mieter in unterbelegten Wohnungen angeboten. Nach Ablehnung des dritten zumutbaren Angebots ist dem Mieter / der Mieterin zu kündigen.

 

Für uns als EBGW ist es selbstverständlich, dass wir als gemeinnützige Genossenschaft einen Beitrag leisten und die Geflüchteten aus der Ukraine dabei unterstützen, ein sicheres Dach über dem Kopf zu erhalten. Was müssen EBGW-Mieter*innen tun, die Geflüchtete bei sich aufnehmen möchten? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.

  • Für eine Unterbringung müssen Sie die Zustimmung der EBGW einholen. Ihr Antrag wird anschliessend geprüft. Die Namen der Personen müssen der EBGW gemeldet werden.

  • Die Genossenschaft kann die Bewilligung zur Untermiete bzw. zur privaten Unterbringung verweigern, wenn die Vermietungsvorschriften nicht eingehalten werden oder wesentliche Nachteile entstehen könnten.

  • Die Unterbringung muss schriftlich festgehalten werden. U.a. muss definiert werden, wer welche Kosten trägt, wer bei Schäden haftet und wie lange die Unterbringung dauert. Dieses Dokument muss der EBGW zugestellt werden.

  • Seien Sie sich bewusst, dass Sie sich einer anspruchsvollen Aufgabe annehmen, die weit über das Zur-Verfügung-Stellen von Wohnraum hinausgeht. Prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihre private Wohnsituation, das direkte Wohnumfeld und Ihre persönliche Lebenssituation dies zulässt.

Viele weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Website von WBG Schweiz.