Werden Sie Teil der EBGW und bestimmen Sie mit

Sie möchten von den Vorteilen für Genossenschaftsmitglieder profitieren und mitbestimmen? Dann werden Sie Mitglied in der EBGW. Sie müssen kein*e Eisenbahner*in sein, die Mitgliedschaft steht allen Personen offen.

Wer darf Mitglied werden?

Gemäss Artikel 6 der Statuten der EBGW kann jede natürliche, mindestens 17 Jahre alte Person oder jede juristische Person Mitglied der Genossenschaft werden. Die Miete eines Wohnobjekts setzt den Beitritt zur Genossenschaft voraus.

Die Vorteile einer EBGW Mitgliedschaft

Als Mitglied erhalten Sie die Wohnungsausschreibungen unaufgefordert zugestellt, Sie können an der jährlichen und gegebenenfalls an einer ausserordentlichen Generalversammlung teilnehmen, über die statutarischen Geschäfte abstimmen, über die Zukunft der Genossenschaft mitbestimmen, den Präsidenten und übrigen Mitglieder des Vorstands wählen und sich selbst in den Vorstand wählen lassen.

Es geht ganz einfach!

Wenn Sie Mitglied werden möchten, dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden es an unsere Geschäftsstelle. Überweisen Sie gleichzeitig den Betrag von CHF 100 für den Mitgliedschaftsanteilschein auf das Konto der EBGW. Ihre definitive Aufnahme erfolgt dann anlässlich der nächsten Sitzung durch den Vorstand.

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Kontakt

Haben Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft?

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft oder haben noch Fragen dazu? Unsere Geschäftsstelle beantwortet Ihnen diese gerne!